Österreich · Einnahmen-Ausgaben-Rechner · GSVG-Pflichtversicherung · Stand 2025/2026
Die Pauschale ist nur steuerlich fiktiv – hier eintragen, was real ausgegeben wird. Wird oben angehakt, wird die Pauschale in voller Höhe als real angesetzt.
15 % des Gewinns bis € 33.000 → max. € 4.950, automatisch ohne Investition.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag: 13 % des Gewinns über € 33.000 (darüber gestaffelt 7 % / 4,5 %), gedeckelt durch die Investitionssumme. Nicht bei Basispauschalierung.
Verlustvorträge, Spenden, Kirchenbeitrag u. Ä. — senken nur die Einkommensteuer, nicht die SV-Basis.
Vereinfachte Berechnung ohne Gewähr, ersetzt keine Steuerberatung. Annahmen: durchgehende GSVG-Pflichtversicherung (endgültige Beitragsgrundlage, keine Neugründer-Regelung), keine weiteren Einkünfte, keine Absetzbeträge. Die SV-Beitragsgrundlage entspricht dem Gewinn vor SV-Beiträgen abzüglich Gewinnfreibetrag (vereinfachte Hinzurechnung aller SV-Beiträge), begrenzt durch Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage. Bei Pauschalierung ist das Betriebsausgabenpauschale fiktiv – tatsächliche Ausgaben mindern das verfügbare Netto zusätzlich.